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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11   

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https://dejure.org/2011,228
LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11 (https://dejure.org/2011,228)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11 (https://dejure.org/2011,228)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2011 - 17 Sa 1468/11 (https://dejure.org/2011,228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines ausländischen Diplomaten vor den deutschen Arbeitsgerichten

  • hensche.de

    Arbeitsgerichte: Zuständigkeit, Zuständigkeit: International, Internationale Zuständigkeit, Botschaftsangestellter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 18
    Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines ausländischen Diplomaten vor den deutschen Arbeitsgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Landesarbeitsgericht weist Klage gegen Diplomaten wegen angeblicher Ausbeutung einer Hausangestellten als unzulässig ab

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Klage gegen Diplomaten wegen Ausbeutung einer Hausangestellten abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausbeutung einer Hausangestellten im Diplomatenhaushalt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Diplomat als Arbeitgeber: Arbeitnehmer können Ansprüche während der Immunität nicht gerichtlich durchsetzen

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 09.11.2011)

    Klage von Hausangestellter gegen Diplomaten abgewiesen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Diplomat darf wegen Immunität Arbeitnehmerin ausbeuten

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Landesarbeitsgericht verhandelt über die Zulässigkeit einer Klage gegen einen ausländischen Diplomaten

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.10.2011)

    Misshandlung im Botschafterhaushalt: Wenn Diplomaten Löhne prellen

  • institut-fuer-menschenrechte.de (Nichtamtliche Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Lohn/Schmerzensgeld - Indonesische Hausangestellte im Diplomatenhaushalt

Sonstiges

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 20.08.2012)

    Kein Recht für moderne Sklaven // Schützt diplomatische Immunität Menschenschinderei? Die Frage sollte ein Prozess vorm Bundesarbeitsgericht klären. Nun ist er kurz vor Verhandlungsbeginn geplatzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Auch kennt die diplomatische Immunität grundsätzlich keine Ausnahmen für besonders gravierende Rechtsverstöße (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68 zu II. 2. a) bb); b) aa) der Gründe); dies gilt auch für die zivilrechtliche Inanspruchnahme des Diplomaten.

    Die Diplomatenimmunität ist in diesem Zusammenhang unverzichtbar; jede Einschränkung der Immunität gefährdet die diplomatischen Beziehungen der beteiligten Staaten (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68 zu II. 2. b) aa) der Gründe).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht durch seinen Beschluss vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - die Reichweite der Diplomatenimmunität geklärt, so dass ihm der vorliegende Rechtsstreit auch aus diesem Grunde nicht vorzulegen war.

  • ArbG Berlin, 14.06.2011 - 36 Ca 3627/11

    Arbeitsgericht weist Klage gegen Diplomaten wegen angeblicher Ausbeutung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.06.2011 - 36 Ca 3627/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    den Beklagten unter Änderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Juni 2011 - 36 Ca 3627/11 - zu verurteilen, an sie 14.950,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 700, 00 EUR seit dem 1. Mai 2009 und aus jeweils 750, 00 EUR seit jedem Monatsanfang von Juni 2009 bis November 2010, 15.804,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.704,00 EUR seit dem 1.Januar 2010 und aus 8.100,00 EUR seit dem 1. November 2010 sowie immateriellen Schadensersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, aber 40.000,00 EUR nicht unterschreiten sollte, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung (15. März 2011) zu zahlen.

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 174/10

    Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs bei Schäden aufgrund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Ob der hiervon betroffene Gläubiger ein Sonderopfer für die Allgemeinheit erbringt und ihm deshalb nicht ohnehin ein Aufopferungsanspruch (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 3. März 2011 - III ZR 174/10 - NJW 2011, 31, 57; Dreier, Grundgesetz, 2. Aufl. 2004, Art. 14 Rdnr. 136 ff., jeweils m.w.N.) gegen den Staat zusteht, bedarf deshalb keiner näheren Untersuchung.
  • BAG, 25.01.1973 - 5 AZR 399/72

    Befreiung von deutscher Gerichtsbarkeit - Demokratische rechtsstaatliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Der Ausschluss des Zivilrechtswegs während der Dauer der Diplomatenimmunität verstößt nach alledem nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (für die Immunität von Mitgliedern des Personals einer zwischenstaatlichen Institution ausdrücklich BAG, Urteil vom 25. Januar 1973 - 5 AZR 399/72 - AP Nr. 3 zu Art. 25 GG).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Die Gewährleistung schließt eine gesetzliche Ausgestaltung der Voraussetzungen und Bedingungen des Zugangs nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - BVerfGE 85, 337 zu C.I. der Gründe), wobei ein eröffneter Rechtsweg nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 zu B. I. der Gründe).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Die Gewährleistung schließt eine gesetzliche Ausgestaltung der Voraussetzungen und Bedingungen des Zugangs nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - BVerfGE 85, 337 zu C.I. der Gründe), wobei ein eröffneter Rechtsweg nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 zu B. I. der Gründe).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Unter den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG fallen neben dem Sacheigentum auch schuldrechtliche Ansprüche, die dem Rechtsträger privatnützig zugeordnet sind, auf Eigenleistungen beruhen und als materielle Grundlagen persönlicher Freiheit dienen (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 31. März 1998 - 2 BvR 1877/97, 2 BvR 50/98 - BVerfGE 97, 350 zu II. 1. a) der Gründe m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Dass die Zivilgerichte bei einem eröffneten Rechtsweg die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG auch bei der Ausgestaltung von Verfahren zu beachten haben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1977 - 1 BvR 734/77 - BVerfGE 46, 325 zu B. II. 1. der Gründe; Beschluss vom 12. März 1980 - 1 BvR 759/77 - BVerfGE 53, 352 zu B. I. 2. der Gründe; Papier in Maunz/Dürig, Komm. z. GG, Art. 14, Rdnr. 45 ff.), ist für die hier zu entscheidende Frage ohne Bedeutung.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    Dass die Zivilgerichte bei einem eröffneten Rechtsweg die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG auch bei der Ausgestaltung von Verfahren zu beachten haben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1977 - 1 BvR 734/77 - BVerfGE 46, 325 zu B. II. 1. der Gründe; Beschluss vom 12. März 1980 - 1 BvR 759/77 - BVerfGE 53, 352 zu B. I. 2. der Gründe; Papier in Maunz/Dürig, Komm. z. GG, Art. 14, Rdnr. 45 ff.), ist für die hier zu entscheidende Frage ohne Bedeutung.
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07

    Beschränkung des Normenverifikationsverfahren bzgl Regeln des Völkerrechts (Art

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
    § 18 GVG bezieht sich auf das WÜD und damit auf das Völkervertragsrecht, dessen Inhalt von dem mit dem Rechtsstreit befassten Gericht geklärt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 793/07 - NVwZ 2008, 878 ff. zu I. 2. b) der Gründe).
  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 949/11

    Diplomatenimmunität

    Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. November 2011 - 17 Sa 1468/11 - und des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Juni 2011 - 36 Ca 3627/11 - aufgehoben.
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